Gönn Dir auch auf Ausflügen, Reisen und beim Camping besten Schlafgenuss mit der selbstaufblasenden Matratze AirDreams von tectake. Dank der leistungsstarken elektrischen Pumpe ist das extrem robuste und belastbare Luftbett im Handumdrehen bis zum gewünschten Härtegrad befüllt und einsatzbereit. Das hochwertige Trägersystem aus Luftsäulen unterstützt die Wirbelsäule optimal und die weiche, beflockte Oberfläche sorgt für einen hohen Kuschelfaktor. Der Abbau ist blitzschnell erledigt und das pflegeleichte Reisebett anschließend im Tragebeutel zum Mitnehmen handlich verstaut, für erholsame Nächte – überall. Technische Details Totalmaße (LxBxH): ca. 200 x 148 x 44 cmMaße gefaltet (LxBxH): ca. 65 x 45 x 15 cmAufgepumpt in: 2 minKabellänge: ca. 160 cmManuelles Ventil (⌀): 1,7 cm (aufpumpen) / 2,5 cm (entleeren)Tragebeutel (LxBxH): ca. 55 x 0,5 x 68 cmBelastbarkeit: 300 kgGewicht: ca. 8,2 kgMaterial: PVC-Kunststoff Lieferumfang Aufblasbare MatratzeTragebeutelBedienungsanleitung Produkthinweise Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.,Hinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG) Informationen zu Batterien Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit. 1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden. 2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.,Hinweis auf ElektroG Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhältst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 3. Hinweis zum DatenschutzAuf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-RegistrierungsnummerWir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.